http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Archiv/16-legislatur,did=117844.html

Mi 19.05.2010

Schutz und Hilfe im Alter gewährleisten

In einer Gesellschaft des langen Lebens wird auch die Zahl der älteren Menschen, die Hilfe und Pflege benötigen, weiter ansteigen. Um den unterschiedlichen Anforderungen, Bedürfnissen und Wünschen der Pflegebedürftigen gerecht zu werden, muss ein umfassendes und differenziertes Angebot an Leistungen zur Hilfe, Betreuung und Pflege zur Verfügung stehen. Es geht darum, die Lebensqualität zu sichern - ob im eigenen Zuhause, in neuen betreuten Wohnformen oder in stationären Pflegeeinrichtungen. Die vielfältigen Entwicklungen zeigen den Weg zu einer neuen Kultur der Altenhilfe und Altenpflege.

Fachkampagne wirbt für das Berufsfeld Altenpflege

Eine besondere Aufgabe sieht das Bundesministerium für Famlie, Senioren, Frauen und Jugend darin, die Altenpflegeausbildung modern auszugestalten und das Berufsfeld der Altenpflege gesellschaftlich aufzuwerten. Das Altenpflegegesetz leistet hierzu einen wichtigen Beitrag. Dies allein reicht jedoch nicht aus, um den Fachkräftebedarf auch in Zukunft decken zu können. Daher fördert das Bundesministerium innovative Konzepte in der Pflegeausbildung und unterstützt moderne Konzepte zur Personalgewinnung und Personalbindung in der Altenpflege. Mit einer breit angelegten Fachkampagne "Berufsfeld: Moderne Altenpflege" wird für das Berufsfeld der Altenpflege geworben.

Hilfen für Demenzerkrankte werden ausgebaut

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend setzt sich dafür ein, dass die Hilfen für Demenzerkrankte und ihre Angehörigen stetig ausgebaut werden. Dabei steht die Förderung der Lebensqualität im Vordergrund. Das Bundesministerium unterstützt die Bereitschaft zur Versorgung und Betreuung Demenzerkrankter in der Familie oder in familienähnlichen Gemeinschaften und fördert das freiwillige Engagement von Helferinnen und Helfern, die pflegende Angehörige entlasten können.

Neues Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stärkt die Pflegebedürftigen

Das Bundesministerium will ferner den Verbraucherschutz Pflegebedürftiger stärken. Die Bundesregierung hat am 18. Februar 2009 den dazu vorgelegten Entwurf eines Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes beschlossen. Hier spielt die "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen", die im Rahmen des "Runden Tisches Pflege" entwickelt wurde, eine wichtige Rolle. Die Neuregelung knüpft an die bewährten zivilrechtlichen Regelungen des Heimgesetzes an und löst diese ab.

Weiterhin geht es darum, durch gezielte Projekte die Pflegequalität zu verbessern und die Altenhilfestrukturen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.

Wohnen im Alter

Seniorinnen und Senioren verbringen durchschnittlich vier Fünftel des Tages in der Wohnung. Mehr als 80 Prozent der Älteren wollen so lange wie möglich - auch im Fall von Hilfe- oder Betreuungsbedürftigkeit - in ihrer angestammten Wohnung bleiben. Mit unseren Initiativen "Neues Wohnen" und "Baumodelle der Altenhilfe" wollen wir die Beratungs- und Informationsangebote verbessern, Bausparkassen einbinden und die Kenntnisse und Fertigkeiten von Handwerksbetrieben stärker mit den Wünschen, Erwartungen und Bedürfnissen älterer Menschen verzahnen.


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