Mi 24.01.2007
Das Bundeskabinett hat heute den unter Federführung des Bundesfamilienministeriums erstellten Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten beschlossen. Ziel des Gesetzes war es, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Der Zugang zur Sozialversicherung sollte ermöglicht, die Begleitkriminalität zurückgedrängt, gesundheitliche Gefährdung von Prostituierten abgebaut und der Ausstieg aus der Prostitution erleichtert werden. Doch dies ist nicht ausreichend gelungen. "Das Prostitutionsgesetz hat sein Ziel nur in Teilen erreicht. Wir müssen weiter daran arbeiten, den Schutz der Prostituierten erheblich zu verbessern und die Prostitution wirkungsvoller zu kontrollieren", erklärt Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen.
Für Prostituierte ist es seit Einführung des Gesetzes (1. Januar 2002) leichter, Zugang zur Sozialversicherung zu bekommen, und es ist ihnen möglich, rechtlich gegenüber Freiern und Bordellbesitzern vorzugehen, um ihren Lohn durchzusetzen. In der Praxis wird dies aber kaum genutzt, wie der Bericht zeigt. Nur ein Prozent aller Prostituierten haben einen Arbeitsvertrag, 87 Prozent sind krankenversichert, ein Drittel von ihnen jedoch als Familienangehörige, nicht unter ihrer Berufsbezeichnung. Bundesministerin von der Leyen: "Das Gesetz konnte die soziale Absicherung der Prostituierten nicht wirklich verbessern. Der Ausstieg aus der Prostitution ist rechtlich jederzeit möglich, er wird faktisch jedoch kaum genutzt. Die Möglichkeiten dazu wurden kaum verbessert. Die Befürworter des Gesetzes hatten die positive Erwartung, dass es mit Hilfe des Gesetzes gelingen könnte, die Kriminalität zu verringern. Für einen solchen Effekt gibt es bislang keine belastbaren Hinweise."
Andererseits haben sich aber auch die Befürchtungen, die von Teilen der Öffentlichkeit mit dem Prostitutionsgesetz verknüpft wurden, nicht bewahrheitet. Das Prostitutionsgesetz behindert nicht die wirkungsvolle Strafverfolgung von Menschenhandel, Zwangsprostitution, Minderjährigenprostitution und Gewalt in der Prostitution. Die Bundesregierung stützt sich bei dieser Aussage auf mehrere Gutachten, die zur Vorbereitung des Berichts der Bundesregierung in Auftrag gegeben wurden und für die unter anderem Fachkommissariate der Polizei und Staatsanwaltschaften in allen Teilen Deutschlands befragt wurden. Die Fachleute aus der Praxis wünschten sich bessere Möglichkeiten zur engmaschigen Kontrolle von Bordellen.
Das Prostitutionsgesetz basiert auf der Annahme, dass es sich bei Prostituierten um Menschen handelt, die freiwillig auf diese Weise ihren Lebensunterhalt verdienen. "Das ist für mich ein Schönreden der Situation", so von der Leyen. "Viele Prostituierte suchen einen Ausweg, weil sie gezwungenermaßen unter menschenunwürdigen und gesundheitsschädigenden Bedingungen arbeiten müssen." Insbesondere trifft das zu für Migrantinnen ohne gültigen Aufenthaltstitel, Minderjährige sowie diejenigen, die sich prostituieren, um sich Drogen kaufen zu können.
Aus Sicht der Bundesregierung gibt es folgenden Handlungsbedarf, um den Schutz von Prostituierten wirksam zu verbessern: