Bundesfamilienministerin nimmt Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe des Regelsatzes für Kinder in Hartz IV
"Das heutige Urteil ist ein klarer handlungsauftrag an den Gesetzgeber", erklärt Bundesfamilienministerin Kristina Köhler anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Höhe der Regelsätze in Hartz IV. "Die Richter haben den eigenen Stellenwert von Kindern bei der Bemessung des für sie geltenden Existenzminimums unterstrichen." Das Bundesverfassungsgericht hatte geurteilt, dass die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze verfassungswidrig ist. Sie bleibt aber noch bis zum Jahresende in Kraft. Ab 1. Januar 2011 muss jedoch eine Neuregelung gelten.
Diese O-Töne sind bei Quellenangabe zur Verwendung frei.
Bei den Dateien handelt es sich um mp3 Dateien. Dateigröße und Laufzeit werden bei den Downloads angegeben.