http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Ministerium/behoerden-im-geschaeftsbereich,did=10416.html

Zum Geschäftsbereich gehörende Behörden

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Am 1. Okotber 1973 wurde das Bundesamt für den Zivildienst (BAZ) in Köln errichtet. Das Bundesamt hatte die Aufgabe den Zivildienst nach dem Zivildienstgesetz durchzuführen. Am 1. Januar 1984 übernahm das Bundesamt als zusätzliche Aufgabe die Prüfung und Entscheidung von Anträgen auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz. In seiner Hochzeit waren rund 1.200 Beschäftigte im Bundesamt und seinen Außenstellen (Zivildienstschulen, Zivildienstgruppen, Regionalbetreuerdienst) tätig.

Mit der Aussetzung der allgemeinen Wehr- und Zivildienstpflicht zum 1. Juli 2011 und der gleichzeitigen Einführung eines Bundesfreiwilligendienstes wurde das Bundesamt in Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) umbenannt und zu einer modernen Dienstleistungsbehörde mit einem großen und vielseitigen Aufgabenspektrum umstrukturiert.

Inzwischen nehmen die knapp 900 Beschäftigten des BAFzA vielfältige Aufgaben aus dem Geschäftsbereich des Bundesfamilienministeriums wahr. Dies sind vor allem die gesetzlichen Aufgaben der Durchführung des Bundesfreiwilligendienstgesetzes, des Familienpflegezeitgesetzes und des Hilfetelefongesetzes, die Aufgaben als Geschäftsstelle der Conterganstiftung und der Fonds Heimerziehung sowie die Umsetzung verschiedener nationaler und ESF-Förderprogramme aus den Bereichen Kinder- und Jugend-, Familien- und Seniorenförderung.

Postanschrift: 50964 Köln
Besucheranschrift: Sibille-Hartmann-Str. 2-8
50969 Köln
Telefon: 0221/ 3673-0
Fax: 0221/ 3673-4661
E-Mail:
service@bafza.bund.de

www.bafza.de

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM)

Im Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften" (GjS), das am 14. Juli 1953 in Kraft trat, war zur Durchführung des Jugendmedienschutzes eine Bundesoberbehörde unter dem Namen "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften" (kurz: BPjS) vorgesehen. Sie wurde 1954 konstituiert. 1985 wurde das GjS im Zusammenhang mit dem Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JöSchG) geändert, um angemessen auf die aktuelle Entwicklung reagieren zu können und Kennzeichnungs- und Freigabevorschriften, die bereits für Kinofilme galten, auch auf die zunehmenden Videofilme zu übertragen.

Mit dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730) sind das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) und das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjS) zusammengefasst worden. Das neue Gesetz ist am 1. April 2003 in Kraft getreten. Neben weitreichenden Verfahrensänderungen wurde u. a. die Bundesprüfstelle "in Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien" (kurz: BPjM) umbenannt.

Die Bundesprüfstelle hat die Aufgabe, in einem justizförmigen Verfahren darüber zu entscheiden, ob bestimmte Medieninhalte jugendgefährdend sind. Ihre Mitglieder, das heißt die Beisitzerinnen und Beisitzer einschließlich der oder des Vorsitzenden, sind im Rahmen der Indizierungsverfahren nicht an Weisungen gebunden.

Ferner gehört die "Förderung wertorientierter Medienerziehung und Sensibilisierung und Beratung der Öffentlichkeit in den Bereichen des Jugendmedienschutzes" zu ihrer Aufgabe.

Rochusstraße 10
53123 Bonn
Telefon: 0228/ 96 21 03 0
Fax: 0228/ 37 90 14
E-Mail:
info@bpjm.bund.de

www.bundespruefstelle.de


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