Do 14.03.2013
Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Damit junge Menschen ihren Wunsch nach Kindern auch verwirklichen können, sind bedarfsgerechte Betreuungsangebote, gute Qualität und Trägervielfalt zu gewährleisten. Dabei spielt die Kindertagespflege als besonders flexible und familiennahe Betreuungsform eine zentrale Rolle. Ihre Attraktivität soll erhöht und die Qualifikation der Tagespflegepersonen weiterentwickelt werden.
Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder in den ersten drei Lebensjahren. Dies ist die Voraussetzung für den Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, der zum 1. August 2013 in Kraft tritt.
Dieser Rechtsanspruch kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. Bund, Länder und Kommunen gingen dabei im Jahr 2007 bundesweit von einem durchschnittlichen Bedarf von 750.000 Plätzen, also rund 35 Prozent, aus. Nach aktuellen Schätzungen liegt der Bedarf aber bei 780.000 Plätzen.
Auf das Bekanntwerden dieses höheren Bedarfes an Betreuungsplätzen gegenüber den Schätzungen von 2007 hat der Bund sofort reagiert und den Ländern im Sommer 2012 zusätzliche Mittel in Höhe von 580,5 Millionen Euro für 30.000 zusätzliche Betreuungsplätze zugesagt. Außerdem wird der Bund den Ländern ab 2014 jährlich noch einmal zusätzlich 75 Millionen Euro für die Betriebskosten von Kitas überlassen.
Der Bund hilft den Ländern seit Jahren nachhaltig und tatkräftig bei der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung: Insgesamt gibt der Bund den Ländern bis 2014 fast 5,4 Milliarden Euro, um zusätzliche Plätze in Kitas und in der Kindertagespflege zu schaffen und ihren Betrieb zu finanzieren. Ab 2015 unterstützt der Bund den dauerhaften Betrieb der neu geschaffenen Kitaplätze mit jährlich 845 Millionen Euro.
Von den 5,4 Milliarden Euro des Bundes stehen rund 2,7 Milliarden Euro in einem speziellen Sondervermögen für den Bau und die Einrichtung neuer Betreuungsplätze zur Verfügung, auf das die Länder anteilig zugreifen dürfen. Außerdem weist der Bund den Ländern für die Betriebskosten von neuen Betreuungsplätzen bis 2014 rund 2,7 Milliarden Euro zu. Die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau- oder Umbau- sowie Sanierungs-, und Renovierungsmaßnahmen und den Betrieb bis zum Rechtsanspruch sind dadurch sichergestellt.
Der Bund hilft seit Jahren und auf Dauer, obwohl die Kinderbetreuung und ihre Finanzierung eine verfassungsrechtliche Aufgabe von Ländern und Kommunen ist. Diese sind für den Bau und Betrieb einer flächendeckend funktionierenden Kinderbetreuung verantwortlich.
Die jeweils letztverfügbaren Daten zum Ausbaustand werden jährlich in einem Bericht zum Kinderförderungsgesetz („KiföG-Bericht“) veröffentlicht, der erstmalig 2010 erschienen ist. Dieser Bericht informiert über die Entwicklung des Versorgungsniveaus, den erreichten Ausbaustand, sowie den weiteren Entwicklungsbedarf. Daneben nimmt der jährliche Bericht jeweils einen Themenbereich gesondert in den Fokus. So widmet sich der Dritte Zwischenbericht den Rahmenbedingungen kindlichen Wohlbefindens und der Inklusion von Kindern und der am 13. März 2013 vom Bundeskabinett verabschiedete Vierte Zwischenbericht geht erstmalig auf die Zufriedenheit der Eltern mit der Betreuung ihrer Kinder ein.
Gleichzeitig werden Bund, Länder und Kommunen die Qualität der Betreuung entscheidend verbessern. Dazu gehören insbesondere eine umfassende Sprachförderung für alle Kinder vor der Einschulung, die Gewinnung von Erzieherinnen, Erziehern und Tagespflegepersonen und ein angemessener Betreuungsschlüssel.
Das Bundesfamilienministerium unterstützt die Bemühungen der Länder, Kommunen und Träger, für mehr Qualität in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege zu sorgen:
Mit der "Offensive Frühe Chancen" werden rund 400 Millionen Euro bis 2014 zur Verfügung gestellt, um etwa 4.000 Kitas in Deutschland zu "Schwerpunkt-Kitas Sprache & Integration" weiterzuentwickeln. Um allen Kindern faire Chancen von Anfang zu eröffnen, setzt die Offensive bereits in der frühen Kindheit an und richtet sich an Einrichtungen, die Kinder unter drei Jahren betreuen. Der Fokus liegt dabei auf Kitas, die überdurchschnittlich häufig von Kindern mit besonderem Sprachförderbedarf besucht werden.
Das Aktionsprogramm Kindertagespflege fördert die Strukturen und den Ausbau der Kindertagespflege. Die Qualifizierung der Tagesmütter und -väter wird bundesweit flächendeckend umgesetzt auf der Basis von Kooperationsvereinbarungen zwischen Bund, den meisten Ländern und der Bundesagentur für Arbeit: Ein gemeinsames Gütesiegel für Bildungsträger eröffnet neu gewonnenen Tagespflegepersonen den Zugang zu einer 160-Stunden-Mindestqualifizierung. Mit einer "Online-Beratung Kindertagespflege" steht darüber hinaus ein Serviceangebot für Tagesmütter und -väter, für Eltern und für diejenigen, die Fragen zur Umsetzung der rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen Kindertagespflege haben, zur Verfügung. Seit 2012 fördert der Bund die Festanstellung von Tagesmüttern und -vätern mit Lohnkostenzuschüssen.
Das gemeinsame Serviceprogramm "Anschwung für frühe Chancen" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und der Deutschen Kinder- und Jugendstiftung unterstützt Akteure in Kommunen, Städte und Gemeinden, die Angebote frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung auszubauen und qualitativ verbessern wollen. 600 lokale Initiativen für frühkindliche Entwicklung sollen bis 2014 auf den Weg gebracht und begleitet werden.
Mit einer Betreuungsquote bei unter Dreijährigen von 27,6 Prozent im März 2012 (2011 lag die bundesweite Betreuungsquote noch bei 25,4) ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung in Deutschland weiter vorangeschritten. Rund 558.000 Kinder unter drei Jahren wurden in Kindertageseinrichtungen oder in öffentlich geförderter Kindertagespflege betreut. Dies entspricht einem Anstieg um 44.000 Kinder.
Das Investitionsprogramm des Bundes ist ein wesentlicher Motor dieser Entwicklung. Schon über 2,1 Milliarden Euro wurden für konkrete Projekte zur Schaffung oder Sicherung von Plätzen in Kitas und Kindertagespflege bewilligt.