Di 03.07.2012
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dieser Schutz beginnt schon im Säuglingsalter und soll Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in allen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten.
Das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Bundeskinderschutzgesetz, ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Zuvor war ds Gesetz ohne Gegenstimme von Bundestag und Bundesrat beschlossen worden.
Das neue Bundeskinderschutzgesetz wird den Kinderschutz in Deutschland umfassend verbessern und alle im Kinderschutz wichtigen Akteure stärken – insbesondere die Kinder selbst.
Es bringt Prävention und Intervention gleichermaßen voran und steht für bessere Unterstützungsangebote für Familien, Eltern und Kinder, mehr Zusammenarbeit der relevanten Akteure und starke Netzwerke im Kinderschutz. Von den Kinderärzten, Familienhebammen, Jugendämtern bis hin zu den Familiengerichten – alle wirken künftig zusammen, um Risiken und Gefahren für Kinder und Jugendliche aktiv vorzubeugen oder diese wirksam abzuwenden.
Das Gesetz basiert auf einem intensiven Austausch mit der Fachwelt aus Ländern, Kommunen, Verbänden und Wissenschaft und greift Erkenntnisse des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen" und Erfahrungen aus der Arbeit der Runden Tische "Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren" und "Sexueller Kindesmissbrauch" auf.
Die Geburt eines Kindes stellt jede Familie vor neue Herausforderungen. Wenn das Familiensystem belastet und keine Unterstützung vorhanden ist, können Eltern zeitweise mit der Erziehung des Kindes überfordert sein. In solchen Situationen brauchen Familien eine niedrigschwellige und alltagstaugliche Unterstützung. Der Aus- und Aufbau von Netzwerken Früher Hilfen ist ein wichtiger Schwerpunkt der Kinder- und Jugendpolitik des Bundesfamilienministeriums.
Mit dem Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" des Bundesfamilienministeriums wurde eine wichtige Grundlage geschaffen, das gesunde und gewaltfreie Aufwachsen von Kindern und deren Schutz vor Vernachlässigung und Misshandlung durch frühzeitige Hilfe zu fördern. Um die Entwicklung Früher Hilfen bundesweit zu unterstützen wurde das Nationale Zentrum Frühe Hilfen eingerichtet.
Am 27. September hat die Bundesregierung den Aktionsplan 2011 zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung beschlossen. Mit dem Aktionsplan 2011 wurde ein Gesamtkonzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor jeglicher Form sexueller Gewalt und Ausbeutung entwickelt. Dafür nahm die Bundesregierung Empfehlungen des Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch" und der "Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs", Christine Bergmann, auf.
Die Einrichtung eines Runden Tisches "Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich" wurde am 24. März 2010 von der Bundesregierung beschlossen. Die Arbeit des Runden Tisches endete am 30. November 2011 mit einem Abschlussbericht.
Zum 1. Dezember 2011 trat Johannes-Wilhelm Rörig als Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs die Nachfolge der Unabhängigen Beauftragten zur Aufklärung des sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann, an.
Für die Bundesregierung ist es wichtig und unerlässlich, dass die Regelungen des Jugendschutzgesetzes konsequent eingehalten werden. Unter dem Motto "Jugendschutz: Wir halten uns daran" und "Jugendschutz konsequent umsetzen" sowie dem Internetportal "Jugendschutz aktiv" leistet das Bundesfamilienministerium intensive Aufklärungs- und Informationsarbeit für Einzelhändler, Gastronomen und Veranstalter, aber auch Eltern sowie Kinder und Jugendliche.
Ein Nationaler Aktionsplan Jugendschutz verstärkt den Jugendschutz vor Ort: Unter dem Motto "Jugendschutz aktiv" werden 2011 und 2012 die vielfältigen Aktivitäten und Projekte des Jugendschutzes auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene für Akteure, Verantwortliche und alle Interessierten sichtbar gemacht und öffentlichkeitswirksam begleitet.
Dabei stehen zwei Ziele im Vordergrund: Erfolgreiche Maßnahmen und Projekte werden vorgestellt und bilden die Basis für einen hilfreichen Erfahrungsaustausch. Die hierfür bereitgestellte Projektdatenbank auf jugendschutzaktiv.de wird einen umfassenden Überblick und die Möglichkeit der unmittelbaren Vernetzung bieten. Darüber hinaus intensiviert der Aktionsplan die Akzeptanz für die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit bei allen Verantwortlichen und Beteiligten. Eltern und Erziehende werden als wichtige Partner sensibilisiert und gestärkt.
Kinder und Jugendliche haben Medien ganz selbstverständlich in ihren Alltag integriert. Im Umgang mit Medien erwerben sie wichtige Schlüsselkompetenzen zur Teilhabe in unserer Mediengesellschaft. Ebenso wie die Bedeutung von Medien im Alltag der Kinder und Jugendlichen zunimmt, steigen die Anforderungen an ihre Medienkompetenz. Medienkompetenz befähigt Kinder und Jugendliche dazu, Medien ihrem Alter entsprechend selbstbestimmt, verantwortungsbewusst, kritisch und kreativ dazu zu nutzen, ihre Lebenswelt zu gestalten. Medienangebote bewerten und die Konsequenzen des eigenen Umgangs mit Medien realistisch einschätzen zu können, gehört zur Medienkompetenz dazu. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sieht in der Stärkung von Medienkompetenz bei Kindern und Jugendlichen eine wichtige Aufgabe und fördert eine Vielzahl von Projekten und Initiativen, die entsprechend der technischen und inhaltlichen Medienentwicklungen kontinuierlich angepasst werden. Die Initiativen und Projekte richten sich zum Teil direkt an Kinder und Jugendliche und zum Teil an Eltern, Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher.
Alle Kinder haben ein Recht darauf, gesund aufzuwachsen. Die aktuellen Ergebnisse des Kinder- und Jugendsurveys zeigen, dass dies bei den meisten Kindern der Fall ist. Allerdings sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien von deutlich höheren Gesundheitsrisiken betroffen als der Durchschnitt. Eltern in schwierigen Lebenssituationen brauchen daher mit Blick auf die gesundheitliche Entwicklung ihrer Kinder Hilfe und Unterstützung. Gesundheitsförderung und -vorsorge müssen stärker in das direkte Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (Kitas, Schulen) eingebunden werden.
Zahlreiche Initiativen für Kinder und Jugendliche fanden unter dem Dach des Nationalen Aktionsplans "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" (NAP) der Bundesregierung statt. Der NAP bündelte ein breites Spektrum von Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die zur gesunden Entwicklung, der gesellschaftlichen Integration und dem erfolgreichen Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland beitragen. Auf Grundlage der Erfahrungen und Ergebnisse aus dem fünfjährigen Umsetzungsprozess des NAP entwickeln die beteiligten Akteure im Abschlussbericht Leitlinien und Perspektiven für die Weiterarbeit an einem kindergerechten Deutschland.
Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe ist es, die Entwicklung junger Menschen zu fördern und ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Die Kinder- und Jugendhilfe hat daher einen komplexen Auftrag.
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