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Mi 03.03.2010
Kinder- und Jugendschutz
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat für die Bundesregierung oberste Priorität. Dieser Schutz beginnt schon im Säuglingsalter und soll Kleinkinder, Kinder und Jugendliche in allen Lebensphasen und Lebenssituationen begleiten.
Frühe Hilfen
Manche Eltern sind zeitweise damit überfordert, ihren Kindern die liebevolle Zuwendung zu geben, die sie brauchen, und geraten in eine Spirale von Isolation, Vernachlässigung und Gewalt. In solchen Situationen brauchen Familien eine niedrigschwellige und alltagstaugliche Unterstützung. Die frühe Unterstützung der Eltern und die Stärkung ihrer Kompetenz ist ein Ziel des Aktionsprogramms "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme".
Im Mittelpunkt stehen die ersten drei Lebensjahre von der vorgeburtlichen Entwicklung bis zur frühen Kindheit. So wurde im Rahmen des Aktionsprogramms das Nationale Zentrum Frühe Hilfen eingerichtet, um den Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen bundesweit zu unterstützen. Viele Länder haben bereits gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht, um die Teilnahmequoten an den Früherkennungsuntersuchungen für Kinder nach § 26 SGB V zu erhöhen. Die neue U7a wurde eingeführt und die Toleranzgrenze für die U6 um einen Monat verlängert. Die Krankenkassen sind durch ein Gesetz verpflichtet worden, die Länder bei Maßnahmen zur Erhöhung der Inanspruchnahme der Kinderuntersuchungen zu unterstützen. Der untersuchende Arzt hat bei erkennbaren Zeichen einer Kindesvernachlässigung oder –misshandlung die notwendigen Schritte einzuleiten.
Aktiver Kinderschutz
Die Verbesserung des Kinderschutzes in Deutschland steht ganz oben auf der Agenda der Bundesregierung. Der Koalitionsvertrag formuliert hierfür einen klaren Auftrag: Er fordert die Umsetzung eines aktiven und wirksamen Kinderschutzes, der auf den zwei Säulen "Prävention" und "Intervention" aufbaut. Hierzu wird das Bundesfamilienministerium ein Kinderschutzgesetz auf den Weg bringen, das den Schutz von Kindern in Deutschland umfassend stärkt.
Prävention ist der beste Weg, um Kinder effektiv vor Gefährdungen zu schützen. Familien in belastenden Lebenslagen brauchen gerade in den Phasen der Schwangerschaft und nach der Geburt flächendeckend niedrigschwellige und frühe Hilfen. Sie brauchen aber auch verlässliche Unterstützungsnetzwerke vor Ort, vor allem an der Schnittstelle zwischen der Gesundheitshilfe und der Kinder- und Jugendhilfe.
In den letzten Jahren haben Bund, Länder und Kommunen gerade im präventiven Bereich wichtige Schritte für einen aktiven Kinderschutz unternommen. Hierzu zählen vor allem das Aktionsprogramm "Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme" und die Einrichtung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen. Die Nachhaltigkeit dieser Anstrengungen soll bundesweit gesichert und Regelungslücken bei der Prävention von Kindesvernachlässigung und -misshandlung geschlossen werden.
Die beste Prävention macht Intervention nicht überflüssig. Um Handlungs- und Rechtssicherheit für die mit dem Kinderschutz befassten Berufsgruppen zu schaffen, bedarf es klarer Vorgaben zu Handlungspflichten und -befugnissen. Mit einer Befugnisnorm soll beispielsweise für Berufsgeheimnisträger Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen an das Jugendamt geschaffen werden. Denn häufig sind es Ärzte oder andere Berufsgeheimnisträger, für die eine Gefährdung des Kindes als erste erkennbar wird. Hier muss es klare Regelungen geben, die einerseits die Vertrauensbeziehung zwischen Arzt und Patient schützen und anderseits den Weg zur Information das Jugendamts öffnen.
Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern
Der Kampf gegen die Verbreitung von Kinderpornografie im Internet ist ein wichtiges Ziel des Bundesfamilienministeriums. Auf nationaler Ebene wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen auf den Weg gebracht, um den Internetzugang zu kinderpornografischen Inhalten durch die Zugangsanbieter zu erschweren (Access Blocking). Das Gesetz ist am 23. Februar 2010 in Kraft getreten. Danach wird, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, die Löschung von Seiten mit kinderpornografischen Inhalten betrieben. Die im Gesetz gleichfalls geregelten Sperren kommen zunächst nicht zur Anwendung. Nach einem Jahr wird dies im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiertund aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse eine Neubewertung vorgenommen.
Hintergrund dazu ist, dass Deutschland als erstes Land mit der nationalen Umsetzung der Ergebnisse des "Dritten Weltkongresses zum Schutz vor sexueller Ausbeutung von Kindern und Heranwachsenden" in Rio de Janeiro begonnen hat. Die Ergebnisse der "Nationalen Konferenz zum Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche" im März 2009 und der europäischen Nachfolgekonferenz "Schutz vor sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Fokus auf neue Medien: Perspektiven für Europa" in Berlin sind dabei Grundlage der Weiterentwicklung des "Aktionsplans der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung". Der Schwerpunkt der Bundesregierung liegt hierbei im Bereich der sexualisierten Gewalt in neuen Medien.
Aktiver Jugendschutz
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, junge Menschen bestmöglich vor Gefahren von Alkohol- und Tabakkonsums zu schützen. Darüber hinaus steht der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdungen oder Beeinträchtigungen durch Medien im Vordergrund. 2008 wurde das Jugendschutzgesetz zugunsten eines wirksameren Schutzes vor gewaltbeherrschten Filmen und Computerspielen verschärft.
Zur Umsetzung eines konsequenten Vollzugs der gesetzlichen Jugendschutzvorschriften auch in Bezug auf die Einhaltung der Abgabe- und Konsumverbote des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu alkoholischen Getränken sowie zur Förderung gesetzestreuen Verhaltens hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter dem Motto "Jugendschutz konsequent umsetzen" einen Film sowie einen Flyer mit praktischen Tipps und Anregungen herausgegeben, die für Schulungszwecke insbesondere der Beschäftigten in Einzelhandel, Gastronomie und Tankstellengewerbe eingesetzt werden können.
Des Weiteren wurde ein Internet-Portal "Jugendschutz aktiv" eingerichtet, das sowohl Gewerbetreibende und Veranstalter, als auch Eltern und Erziehende sowie alle Interessierten über die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutzgesetz informiert.
Medienkompetenz und Jugendinformation
Die Bedeutung von Medien, insbesondere von elektronischen Medien wie Internet und Computerspiele hat rapide zugenommen mit steigender Tendenz. Neue Medien bieten für alle Nutzer große Chancen - eine Vielzahl von Möglichkeiten der Information und der Kommunikation. Sie bergen aber auch Gefahren, vor denen Kinder und Jugendliche ganz besonders zu schützen sind. Den sichersten Schutz bietet ein verantwortungsvoller Umgang mit den Medien. Kinder und Jugendliche müssen diesen erst lernen, aber auch Eltern und Erziehende brauchen Medienkompetenzen, denn sie sind wichtige Vorbilder.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat eine Vielzahl von Projekten auf den Weg gebraucht, um Medienkompetenzen von Kindern, Jugendlichen und Eltern zu stärken. Viele der Projekte wurden speziell für Jugendliche oder speziell für jüngere Kinder entwickelt.
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Alle Kinder haben ein Recht darauf, gesund aufzuwachsen. Die aktuellen Ergebnisse der Kinder- und Jugendsurveys zeigen, dass dies bei den meisten der Fall ist. Allerdings sind Kinder aus sozial benachteiligten Familien von deutlich höheren Gesundheitsrisiken betroffen als der Durchschnitt. Eltern in schwierigen Lebenssituationen brauchen daher mit Blick auf die gesundheitliche Entwicklung ihrer Kinder Hilfe und Unterstützung. Gesundheitsförderung und -vorsorge müssen stärker in das direkte Lebensumfeld der Kinder und Jugendlichen (Kitas, Schulen) eingebunden werden.
Nationaler Aktionsplan
Viele Initiativen für Kinder und Jugendliche finden unter dem Dach des Nationalen Aktionsplans "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" (NAP) der Bundesregierung statt. Der NAP bündelt ein breites Spektrum von Maßnahmen, die zum Schutz vor Gefahren, zur gesunden Entwicklung, der gesellschaftlichen Integration und dem erfolgreichen Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland beitragen.
Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendhilfe schützt Kinder und Jugendliche bei Gefährdung ihres Wohls - bei Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Gewalt. Dazu hält sie ein breites Spektrum von Leistungen bereit, um Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und die Entwicklung von Kindern zu fördern. Dazu zählen Angebote wie Jugendarbeit, Förderung in Tageseinrichtungen und Elternkurse, aber auch Beratung und individuelle Hilfe bei Erziehungsfragen, bei Gewalt in der Familie oder bei Überforderung der Eltern. Angeboten werden die Hilfen ambulant, wie in der Erziehungsberatung und der sozialpädagogischen Familienhilfe, aber auch stationär, etwa in Pflegefamilien und Heimen.
Weitere Informationen
- Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme
- Gesetzliche Lücken im Kinderschutz schließen
- Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung
- Aktiver Jugendschutz
- Medienkompetenz und Jugendinformation
- Gesundes Aufwachsen
- Nationaler Aktionsplan "Für ein kindergerechtes Deutschland 2005-2010" (NAP)
- Kinder- und Jugendhilfe - Was ist das?
