Frauen vor Gewalt schützen

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So 01.01.2012

Frauen vor Gewalt schützen

Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen. Etwa jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, ist mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch aktuelle oder frühere Partner geworden. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt. Dies betrifft zum Beispiel Gewalt im häuslichen Bereich, sexuelle Belästigungen, Gewalt in der Prostitution oder in Form von Frauenhandel. Opfer von Gewalt gegen Frauen sind auch deren Kinder. Gewalt gegen Mütter wirkt sich auch auf deren Kinder aus - sie erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten sie.

Gewalt trifft auch ältere Frauen und Frauen mit Behinderungen. Gewalt gegen Frauen hat immer gravierende Folgen für die Gesundheit und die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen.

Bundesweites Frauenhilfetelefon

Voraussichtlich im 1. Quartal 2012 wird das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zur Errichtung eines Hilfetelefons in Kraft treten. Unter einer bundesweit einheitlichen Rufnummer wird damit ein rund um die Uhr erreichbares Hilfeangebot für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und deren Umfeld geschaffen. Am Telefon bieten qualifizierte Beraterinnen kostenlos, vertraulich und bei Bedarf mehrsprachige Beratung und vermitteln an Anlaufstellen vor Ort. Die Freischaltung des Hilfetelefons ist für Ende 2012 geplant.

Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die Bekämpfung der Gewalt ist eines der vordringlichsten Ziele der Bundesregierung. Um Frauen wirkungsvoll zu schützen, hat die Bundesregierung im September 2007 mit dem "Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" erneut ein umfassendes Gesamtkonzept beschlossen. Der Aktionsplan II setzt da an, wo nach dem ersten Aktionsplan besondere Handlungsnotwendigkeiten bestehen. Diese Notwendigkeiten sind insbesondere die Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Behinderungen, im Bereich der medizinischen Versorgung und einer möglichst früh ansetzenden Prävention.

Frauen weltweit schützen

Das Thema Gewalt gegen Frauen hat auch international zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise auf europäischer Ebene ebenso wie innerhalb der vereinten Nationen.

2012 soll das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zum Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 verabschiedet werden. Mit dem Gesetz wird Deutschland dem Übereinkommen beitreten. Dieses setzt neue Maßstäbe im Bereich des Opferschutzes und installiert einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus. Der Geltungsbereich des Übereinkommens ist nicht auf Fälle mit grenzüberschreitendem Charakter beschränkt, sondern umfasst alle Fälle des Menschenhandels sowie alle Ausbeutungsformen.