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Mi 06.03.2013

Frauen vor Gewalt schützen

Jeder Mensch hat das Recht darauf, gewaltfrei zu leben. Gewalt schränkt die Betroffenen in ihrer Entfaltung und Lebensgestaltung ein. Frauen sind in besonderem Maße von spezifischen Gewaltformen betroffen. Etwa jede vierte Frau, die in Deutschland lebt, ist mindestens einmal Opfer körperlicher oder sexueller Gewalt durch ihren aktuellen oder früheren Partner geworden. Gewalt gegen Frauen in unterschiedlichen Formen findet alltäglich und mitten unter uns statt. Dies betrifft zum Beispiel Gewalt im häuslichen Bereich, sexuelle Belästigungen, Gewalt in der Prostitution oder in Form von Frauenhandel. Opfer von Gewalt gegen Frauen sind immer auch die Kinder, denn sie erleiden häufig selbst Gewalt oder beobachten sie.

Gewalt trifft auch ältere Frauen und Frauen mit Behinderungen. Gewalt gegen Frauen hat immer gravierende Folgen für die Gesundheit und die gesundheitliche Versorgung der Betroffenen.

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Am 14. März 2012 trat das Gesetz zur Einrichtung und zum Betrieb eines bundesweiten Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" (Hilfetelefongesetz) in Kraft. Mit dem Hilfetelefon wird es ab März 2013 für Frauen, die von Gewalt betroffen sind, für Unterstützerinnen und Unterstützer aus dem sozialen Nahraum und für Menschen, die beruflich oder ehrenamtlich mit der Thematik befasst sind, erstmals ein Hilfe- und Unterstützungsangebot geben, das bundesweit, kostenlos und rund um die Uhr zur Verfügung steht. Qualifizierte Beraterinnen werden anonym und barrierefrei Erstberatung und Information anbieten und bei Bedarf an Anlaufstellen vor Ort vermitteln.

Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen

Die Bekämpfung der Gewalt ist eines der vordringlichsten Ziele der Bundesregierung. Um den Schutz von Frauen zu verbessern, hat die Bundesregierung im September 2007 mit dem "Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" erneut ein umfassendes Gesamtkonzept auf den Weg gebracht. Der Aktionsplan II setzt da an, wo nach dem ersten Aktionsplan besondere Handlungsnotwendigkeiten bestehen: die stärkere Berücksichtigung von Frauen mit Migrationshintergrund und Frauen mit Behinderungen, die Verbesserung der medizinischen Versorgung und eine möglichst früh ansetzende Prävention.

Frauen weltweit schützen

Das Thema Gewalt gegen Frauen hat auch international zunehmend an Bedeutung gewonnen. Die Bundesregierung engagiert sich in vielfältiger Weise auf europäischer Ebene ebenso wie innerhalb der Vereinten Nationen.

Mit dem Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt an Frauen und häuslicher Gewalt, das die Bundesregierung am 11. Mai 2011 gezeichnet hat und dessen Ratifizierung nun vorbereitet wird, liegt erstmals für den europäischen Raum ein völkerrechtliches Instrument zur umfassenden Bekämpfung von Gewalt an Frauen vor.

2012 wurde das von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder vorgelegte Gesetz zum Übereinkommen des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels vom 16. Mai 2005 verabschiedet. Mit dem Gesetz wird Deutschland dem Übereinkommen im April 2013 beitreten. Dieses setzt neue Maßstäbe im Bereich des Schutzes von Opfern des Menschenhandels und installiert einen effektiven und unabhängigen Kontrollmechanismus. Der Geltungsbereich des Übereinkommens ist nicht auf Fälle mit grenzüberschreitendem Charakter beschränkt, sondern umfasst alle Fälle des Menschenhandels sowie alle Ausbeutungsformen.