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Mi 18.01.2012

Vom Zivildienst zum Bundesfreiwilligendienst

Auf Initiative von Bundesfamilienministerin Kristina Schröder startete am 1. Juli 2011 der neue Bundesfreiwilligendienst. Er wird durch die Einladung an Frauen und Männer aller Altersgruppen das freiwillige Engagement auf eine breitere gesellschaftliche Basis stellen. Und er soll helfen, die Folgen der notwendigen Aussetzung des Zivildienstes zumindest teilweise zu kompensieren. Da der Zivildienst als Wehrersatzdienst nicht unabhängig vom Wehrdienst bestehen kann, ist mit der faktischen Aussetzung des Wehrdienstes zum 1. Juli 2011 auch gleichzeitig der Zivildienst auszusetzen.

Die Gesetzentwürfe, die das Bundeskabinett am 15. Dezember 2010 beschlossen hat, sehen darüber hinaus vor, dass niemand mehr nach dem 30. Juni 2011 den Zivildienst antreten kann. Am 31. Dezember 2011 sollen die letzten Zivildienstleistenden entlassen werden. Über dieses Datum hinaus ist auch keine Verlängerung eines Zivildienstes mehr möglich.

Gerechte Durchführung des Zivildienstes

In 50 Jahren Zivildienst haben insgesamt 2.718.360 junge Männer ihren Dienst in rund 37.000 sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen geleistet. Dabei kam der gerechten Durchführung des Dienstes eine wesentliche Bedeutung zu.

Der Zivildienst beruhte auf der allgemeinen Wehrpflicht nach Artikel 12a des Grundgesetzes. Er wurde gemäß Artikel 12a Absatz 2 als Ersatzdienst geleistet und deshalb - wie der Wehrdienst - in bundeseigener Verwaltung durchgeführt. Das ehemalige Bundesamt für den Zivildienst in Köln (BAZ) war als nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die für das Anerkennungsverfahren der Kriegsdienstverweigerer und die Ableistung des Zivildienstes zuständige Behörde.

Der Bundesfreiwilligendienst

Interessierte Frauen und Männer aller Altersgruppen können sich seit dem Sommer 2011 im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes engagieren - und zwar auch in neuen Bereichen wie Sport, Kultur, Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Der Bundesfreiwilligendienst ist dabei auch für Ältere mit einem Teilzeiteinsatz von mehr als 20 Wochenstunden geöffnet. Er soll rund 35.000 Menschen pro Jahr die Möglichkeit zu gemeinwohlorientiertem Einsatz bieten, zusätzlich zu den rund 35.000 Freiwilligen im FSJ/FÖJ.