Mehrgenerationen­häuser

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Mo 04.07.2011

Mehrgenerationenhäuser - Zusammenhalt der Generationen stärken

Logo des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser Logo Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser Vergrößerte Ansicht des Bildes öffnet in externem Fenster

Mit 500 Mehrgenerationenhäusern sind in ganz Deutschland Orte entstanden, an denen das Miteinander der Generationen aktiv gelebt wird. Damit verfügen fast alle Landkreise und kreisfreien Städte über mindestens ein Mehrgenerationenhaus.

Das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser geht inhaltlich und methodisch neue Wege: Es fördert das Miteinander und den Austausch der Generationen. Mehr als 40.000 Menschen nutzen täglich die insgesamt 10.000 Angebote der Mehrgenerationenhäuser.

Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I

Mehrgenerationenhäuser aktivieren Zivilengagement und setzen dabei auf einen Personalmix aus Festangestellten und freiwillig Aktiven. Derzeit engagieren sich mehr als 16.000 junge und ältere Menschen bundesweit freiwillig in den Mehrgenerationenhäusern. Das Programm beschreitet zudem neue Wege der Vernetzung in die lokale Wirtschaft und fördert die gegenseitige Qualifizierung: Patenschaften, Leuchtturmhäuser und regionale Verbunde lassen die Häuser vom Wissen des jeweils anderen profitieren.

Über einen Zeitraum von fünf Jahren erhält jedes Haus jährlich 40.000 Euro an Förderung. Insgesamt 200 der 500 Häuser im Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser I des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend profitieren von der Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF). Die Gesamtfördersumme beträgt 100 Millionen Euro.

Folgeprogramm 2011 ausgeschrieben

Um die erfolgreiche Arbeit der Mehrgenerationenhäuser weiterzuentwickeln und die Einrichtungen nachhaltig in die lokale Infrastruktur zu integrieren hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 2011 das Folgeprogramm "Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäsuer II" für 450 Mehrgenerationenhäuser aufgelegt.

Jedes Haus erhält - wie im bisherigen Aktionsprogramm - einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro. Davon werden aus Bundes- bzw. ESF-Mitteln 30.000 Euro gewährt. Die weiteren 10.000 Euro übernehmen Land oder Kommune.

Ergänzend zu den inhaltlichen Schwerpunkten "Haushaltsnahe Dienstleistungen" und "Freiwilliges Engagement" sollen die neuen Themen "Alter und Pflege" sowie "Integration und Bildung" das Profil der Mehrgenerationenhäuser weiter schärfen. Der generationenübergreifende Ansatz prägt als Querschnittsaufgabe alle Angebote der künftigen Mehrgenerationenhäuser.

Interessensbekundungsverfahren für Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II

Mit der Eröffnung des Interessenbekundungsverfahrens am 4. Juli 2011 wurde der Startschuss für die Bewerbungsphase gegeben, die Grundlage für die Auswahl der 450 Mehrgenerationenhäuser ist, die in das "Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II" aufgenommen werden können. Sowohl die Mehrgenerationenhäuser aus dem laufenden Aktionsprogramm als auch interessierte Einrichtungen, die bisher nicht partizipiert haben, haben vom 4. Juli 2011 bis zum 12. August 2011 Zeit, ihre Ideen und Konzepte zur Umsetzung der neuen Schwerpunkte und zur Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in der lokalen Infrastruktur einzureichen.

Nach Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens wird das Bundesfamilienministerium auf der Grundlage eines Jurorenverfahrens und nach Beteiligung der Bundesländer eine Auswahlentscheidung treffen. Die ausgewählten Einrichtungen werden benachrichtigt und können im Herbst einen Zuwendungsantrag stellen, sofern die entsprechenden haushaltsrechtlichen Grundlagen geschaffen sind.

Servicehotline eingerichtet

Für Rückfragen steht ab sofort eine Servicehotline im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) unter der Rufnummer 01801-184033 (3,9 Cent pro angefangene Minute aus dem Festnetz, max. 42 Cent aus den Mobilfunknetzen) zur Verfügung.