http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Freiwilliges-Engagement/bundesfreiwilligendienst,did=168670.html

Mi 01.02.2012

Der Bundesfreiwilligendienst

Am 1. Juli 2011 startete der Bundesfreiwilligendienst. Ziel ist, allen Menschen, die sich für einen Freiwilligendienst interessieren, einen interessanten Platz zur Verfügung zu stellen und die finanziellen Voraussetzungen für einen Einsatz zu schaffen, von dem alle Beteiligten profitieren. Um dieses Ziel zu erreichen, und um die Bürgerinnen und Bürger für freiwilliges Engagement zu gewinnen, wurden die Rahmenbedingungen attraktiv ausgestaltet.

Jeder kann mitmachen

Alle Mädchen und Jungen, Frauen und Männer sowie Seniorinnen und Senioren können sich beim neuen Bundesfreiwilligendienst gemeinwohlorientiert im sozialen und ökologischen Bereich, aber auch in weiteren Bereichen wie Sport, Integration, Kultur und Bildung sowie im Zivil- und Katastrophenschutz engagieren. Wichtig dabei ist nur, dass die Schule abgeschlossen wurde.

Das Engagement darf zwischen sechs und 24 Monaten lang sein und ist für alle, die älter als 27 Jahre alt sind, auch in Teilzeit möglich. Der freiwillige Einsatz kann auch als Praktika angerechnet und zur Überbrückung von Wartezeiten, etwa im Studium, genutzt werden. Die Freiwilligen werden während ihres Engagements fachlich angeleitet und besuchen Seminare, etwa zu politischer Bildung.

Das freiwillige Engagement im Bundesfreiwilligendienst soll soziale, ökologische, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermitteln und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl stärken. Neben dem Bundesfreiwilligendienst gibt es die Möglichkeit, sich im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) und dem Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) zu engagieren.

Eckpunkte des Bundesfreiwilligendienstgesetzes

Das Gesetz zur Einführung eines Bundesfreiwilligendiensts sieht folgende Eckpunkte vor:

  • Der Bundesfreiwilligendienst steht Männern und Frauen jeden Alters nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht offen.

  • Der Einsatz dauert im Bundesfreiwilligendienst in der Regel zwölf, mindesten sechs und höchstens 24 Monate.

  • Der Bundesfreiwilligendienst ist grundsätzlich vergleichbar einer Vollzeitbeschäftigung zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich.

  • Wie der Zivildienst ist auch der Bundesfreiwilligendienst arbeitsmarktneutral. Er darf nicht zu einer Verdrängung oder einem Ersatz regulärer Arbeitskräfte führen, sondern allein unterstützende Tätigkeiten beinhalten.

  • Der Bundesfreiwilligendienst kann auf den bisher von Zivildienstleistenden besetzten Plätzen und in den entsprechenden Bereichen geleistet werden. Die möglichen Einsatzbereiche sind um die Einsatzbereiche Sport, Integration, Kultur, Bildung und Zivil- und Katastrophenschutz erweitert.

  • Die Freiwilligen werden gesetzlich sozialversichert.

  • Das Taschengeld und weitere Leistungen werden frei vereinbart.

  • Der Bundesfreiwilligendienst wird durch Seminare begleitet, in denen soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen vermittelt werden und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl gestärkt wird.

Vor uns liegt eine große gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe. Bund, Länder, Kommunen, Hochschulen und Unternehmen sind aufgefordert, Anreize für freiwilliges Engagement zu schaffen.


© Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend