Di 10.01.2012
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, die Familien im Niedrigeinkommensbereich spürbar entlastet und mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Viele erwerbstätige Eltern brauchen den Kinderzuschlag als zusätzliche finanzielle Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreicht, um auch den Unterhalt ihrer Kinder ausreichend zu sichern. Mit dem Kinderzuschlag wird die Bereitschaft von Eltern, für ihren eigenen Lebensunterhalt aktiv zu sorgen, honoriert. Und dass der Kinderzuschlag wirkt und beliebt ist, zeigt auch die jüngste Evaluation. Laut dieser Umfrage sind mit dem Kinderzuschlag 82 Prozent der Berechtigten zufrieden. Fast genau so viele Befragte (81 Prozent) sprechen von einer verbesserten Einkommenssituation durch den Kinderzuschlag, der derzeit rund 300 000 Kinder und ihre Eltern erreicht. Vor allem aber Familien mit mehreren Kindern profitieren von dieser Leistung.
Der Kinderzuschlag beträgt monatlich bis zu 140 Euro je Kind und wird an Eltern für das in ihrem Haushalt lebende Kind gezahlt, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder.
Weitere Voraussetzungen für den Anspruch auf Kinderzuschlag sind, dass
die Eltern für das Kind Kindergeld beziehen,
Seit dem 1. Januar 2011 stehen den Empfängern von Kinderzuschlag zukünftig neben der Geldleistung von unverändert maximal 140 Euro auch sieben Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu:
die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in Schule oder Kindertageseinrichtungen (Zuschuss)
und
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen. Die Abwicklung aus einer Hand durch die kommunalen Träger sichert eine zielgenaue und bürgernahe Umsetzung vor Ort und gewährleistet eine effiziente Verwaltung ohne bürokratische Hürden.
Der Kinderzuschlag muss schriftlich bei der örtlich zuständigen Familienkasse beantragt werden. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe sind bei den von den jeweiligen Bundesländern bestimmten kommunalen Trägern, etwa bei Gemeinde, Landkreis oder Stadtverwaltung, zu beantragen.
Die Leistungen für Bildung und Teilhabe werden rückwirkend zum 1. Januar 2011 gewährt. Fragen zu den einzelnen Leistungen werden von den zuständigen Behörden beantwortet. Diese werden derzeit eingerichtet. Auskunft hierzu erteilt die Kommunalverwaltung.
Weitere Details zum Kinderzuschlag und seiner Antragstellung finden sich im Serviceportal "Familien-Wegweiser" des Bundesfamilienministeriums.